Besuchsbegleitung

Rahmenbedingungen für die Besuchsbegleitung beim Wiener Familienbund in Deutsch

Achtung: Wenn die fremdsprachigen Versionen vom deutschsprachigen Text abweichen, dann gelten immer die deutschsprachigen Bedingungen!

Diese Seite auf Englisch:
Supervised Child Access

  • Ein persönliches Erstgespräch mit dem jeweiligen Elternteil sowie die Eingangsphase mit dem Kind/den Kindern (vorbereitende/s Treffen ohne den besuchenden Elternteil) ist vor Beginn der Besuchsbegleitung abzuhalten.
  • Übergabe und Abholung des Kindes sollte prinzipiell am besten durch den obsorgeberechtigten Elternteil persönlich stattfinden. Sollte dies eine andere Person übernehmen, ist dies der Besuchsbegleiterin/dem Besuchsbegleiter vorab mitzuteilen. 
  • Während des Besuchskontaktes sind der besuchende Elternteil, der/die Mj, sowie das Begleitpersonal anwesend. Die Anwesenheit anderer Personen während der Besuchsbegleitung und auch Übergaben ist nicht vorgesehen. Der nicht besuchende Elternteil muss unsere Räumlichkeiten während der Besuchszeit verlassen.
  • Das Alter sowie entwicklungspsychologische Bedürfnisse des Kindes werden jedenfalls berücksichtigt, weshalb möglicherweise die Anwesenheit/Verfügbarkeit des Elternteils im Nebenraum über einen gewissen Zeitraum hinweg gestattet wird. Sollte es dem bringenden Elternteil trotz Anregung der Besuchsbegleiterin/des Besuchsbegleiters nicht gelingen, unsere Räumlichkeiten zu verlassen, kann die Besuchsbegleitung nicht fortgeführt werden und das Gericht wird darüber in Kenntnis gesetzt. 
  • Beim Versetzten Kommen und Gehen begegnen sich die Eltern nicht. Dies ist zwingend einzuhalten beim Vorliegen einer Einstweiligen Verfügung (EV), sowie bei Vorliegen besonderer Gründe. 
  • Die Eltern werden gebeten pünktlich zu sein, da Überpünktlichkeit, sowie Verspätung die Organisation der begleiteten Kontakte behindert. Sollte sich ein Elternteil verspäten, muss das Begleitpersonal telefonisch oder per SMS verständigt werden.
  •  Die Aufsichtspflicht während des begleiteten Besuchstreffens liegt bei dem jeweils anwesenden Elternteil.
  •  Die Besuchskontakte sind in einer der Besuchsbegleiterin/dem Besuchsbegleiter verständlichen Sprache abzuhalten.
  •  Die altersgerechte Spielgestaltung der Besuchszeit liegt beim besuchenden Elternteil. Es können die Spielräume des Familienbundes inklusive Spielmaterialien benützt werden oder auch Spiele mitgebracht werden. Es wird erwartet, dass die Eltern den Umgang ihrer Kinder mit den Spielsachen beaufsichtigen, für etwaige Schäden sind die Eltern verantwortlich.
  •  Das Spielzimmer muss am Ende des Besuchskontakts, innerhalb der Besuchszeit, wieder aufgeräumt werden, am besten macht der besuchende Elternteil das gemeinsam mit dem Kind.
  • Eltern sind verantwortlich für das Verhalten ihrer Kinder und werden gebeten, den Aktivitäts- und Geräuschpegel auf einem Niveau zu halten, der andere nicht stört.
  •  Ein Begrüßungsgeschenk sowie Geschenke zu üblichen Anlässen werden von uns befürwortet, ansonsten wird der besuchende Elternteil angeregt, das Kind für die gemeinsame Zeit entsprechend zu versorgen (Jause, Getränk). Es soll dabei der gesundheitliche Aspekt berücksichtigt werden.
  •  Aufnahmen des Kindes dürfen nur nach Rücksprache mit der Besuchsbegleiterin/des Besuchsbegleiters gemacht werden. Es dürfen keine Aufnahmen (Fotos, Videos, Ton) von den Besuchsbeleiterinnen/Besuchsbegleitern gemacht werden.
  •  Ausflüge sind nach Befürworten der  Besuchsbegleiterin/dem Besuchsbegleiter möglich und pädagogisch sinnvoll. Es ist nicht möglich, mit dem Privatauto zu fahren oder die Zeit der Besuchsbegleitung in der Privatwohnung oder im Schwimmbad zu verbringen. Etwaige Kosten sind vom besuchsberechtigten Elternteil zu tragen.
  • Nichtbeachtung des Wohlverhaltensgebotes gegenüber dem Kind/der Kinder, Nichteinhaltung von Vereinbarungen, Drohungen oder Eskalationen führen zum sofortigen nachhaltigen Abbruch des Besuchskontaktes. 
  •  Fehlverhalten aufgrund von Drogen- oder Alkoholkonsum muss dem Gericht mitgeteilt werden und kann ebenfalls zum Abbruch führen.
  •  Absagen (Erkrankung, Verhinderung) bitten wir der Besuchsbegleiterin/dem Besuchsbegleiter mindestens 24 Stunden vor dem Termin zur Kenntnis zu bringen, andernfalls ist vom entsprechenden Elternteil ein Kostenersatz in Höhe einer Stunde an den Wiener Familienbund zu entrichten.
  • Die Besuchsbegleiterin/der Besuchsbegleiter ist keine Gutachterin/kein Gutachter, weshalb keine Empfehlungen für die weitere Kontaktrechtsregelung abgegeben werden. Das Gericht kann einen Bericht anfordern, welcher die Beobachtungen der vorangegangenen begleiteten Besuchskontakte beinhaltet.

 

 

Ab Jänner 2019 gilt beim Wiener Familienbund für Besuchskontakte folgende Kostenregelung:

  • Erstgespräche mit den Eltern kosten pro Stunde € 55,--. Diese sind vom jeweiligen Elternteil zu bezahlen. 
  • Einführungsphase mit Mj kosten pro Stunde € 55,--, welche vom besuchenden Elternteil zu bezahlen sind. 
  • Besuchskontakt kostet pro Stunde € 55,--. Laut OGH sind die Kosten vom besuchenden Elternteil zu bezahlen. Ausnahmen können durch einen gerichtlichen Beschluss oder einer privaten Vereinbarung getroffen werden. 
  • Versetztes Kommen und Gehen (Übergabezeit ohne Aufeinandertreffen der Elternteile) kostet € 27,50 (eine halbe Stunde).  
  • Begleitete Übergabe kostet € 27,50 (je eine halbe Stunde), bezahlt der besuchende Elternteil 
  • Berichte für das Bezirksgericht kosten pro Elternteil € 55,-.  
  • Zwischengespräch mit einem Elternteil kostet € 55,--, sind vom jeweiligen Elternteil zu bezahlen, der es in Anspruch nimmt. 

Ab Jänner 2019 ist bei uns folgende Kaution zu hinterlegen:

  • Für Berichtserstellung an das Bezirksgericht € 55,-- von jedem Elternteil
  • Für nicht rechtzeitig abgesagte Termine € 55,-- von jedem Elternteil.

 Die Kaution wird, bei Nichteinlösung, nach Beendigung der Besuchskontakte wieder retourniert.

Standorte:

1060 Wien, Mollardgasse 8
1110 Wien, Geystraße 2/11/R2
1150 Wien Sechshauser Straße 48/4/9
1180 Wien, Leitermayergasse 26
1200 Wien, Desdner Straße 43-47

Sechshauser Straße 48
Sechshauser Straße 48